AGB für Tagesreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tagesreisen

Geschäftsbedingungen für Tagesreisen (Tagesangebote) der Kurverwaltungsgesellschaft MbH Waldbronn

Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, nachfolgend „Gast“ genannt und der Kurverwaltungsgesellschaft mbH Waldbronn, nachfolgend KVG abgekürzt,
zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen
vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Stellung der KVG; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, ausschließlich für Verträge über Angebote der KVG, bei denen die gesamte Leistungserbringung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 500,- pro Person nicht übersteigt (Tagesreisen nach § 651a Abs.(5) Nr. 2 BGB). Für das Vertragsverhältnis zwischen der KVG und dem Gast gelten demnach nicht die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB zu gewöhnlichen Pauschalreiseverträgen.

1.2. Die KVG erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen als eigene Leistungen. Sie ist jedoch entsprechend den gesetzlichen Regelungen (siehe Ziff. 1.1 diese Bedingungen) nicht Pauschalreiseveranstalter.

1.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und der KVG finden in erster Linie die mit KVG getroffenen Vereinbarungen Anwendung, ergänzend diese Geschäftsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB bzw. den Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB, nämlich

a) Bei Führungen, Besichtigungen, Wellnessanwendungen oder medizinischen Anwendungen sowie dem Zugang zur Albtherme Waldbronn mit ihren sämtlichen Einrichtungen: Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB

b) Für Restaurationsleistungen (Essen, Getränke, Imbiss, Vesper): Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB.

1.4. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der KVG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der KVG ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Angebote von Tagesreisen der KVG gilt:

a) Grundlage des Angebots der KVG und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung des Tagesreiseangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB bei Verträgen über Freizeitleistungen, wie es die Angebote der KVG ausschließlich sind, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen bzw. von Werkleistungen oder deren Kündigung gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 und 7 dieser Geschäftsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Tagesreisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.

2.2. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder Onlinebuchung erfolgen kann, bietet der Gast der KVG den Abschluss des Vertrages über die Tagesreise verbindlich an. Erfolgt die Buchung durch die Buchungsperson für mehrere Personen oder eine Gruppe, so ist im Fall des Zustandekommens des Tagesreisevertrages ausschließlich die Buchungsperson zahlungspflichtiger Vertragspartner der KVG soweit die Buchungsperson nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter anderer Personen handelt. Entsprechendes gilt bei Buchungen durch Unternehmen, Behörden, Vereine und Institutionen.

2.3. Bei Onlinebuchungen erfolgt die Übermittlung der Buchung des verbindlichen Vertragsangebots des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“. Die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet noch keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Tagesreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die KVG ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

2.4. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und kann insbesondere bei mündlichen und telefonischen Buchungen rechtsverbindlich für den Gast und die KVG auch ohne schriftliche Buchungsbestätigung erfolgen. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Tagesreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser am Bildschirm des Gastes dargestellten Buchungsbestätigung zu Stande.

3. Leistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung der KVG besteht aus der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung des Angebots und mit dem Gast gegebenenfalls zusätzlich ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Von der Leistungspflicht der KVG nicht umfasst ist eine Beratung des Gastes im Hinblick auf persönliche körperliche oder gesundheitliche Voraussetzungen, die zur Nutzung der Leistungen gegeben sein müssen.

3.3. Die KVG verspricht oder garantiert keinen Heil- oder Kurerfolg bei medizinischen Leistungen oder Wellnessanwendungen.

3.4. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der KVG, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.5. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von der KVG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.6. Angaben zur Dauer von Leistungen (insbesondere Führungen, Behandlungen, Anwendungen) sind Circa-Angaben.

3.7. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit der KVG. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. der KVG vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Bei Buchungen an der Kasse der Albtherme Waldbronn selbst, anderen Geschäftsräumen der Kurverwaltungsgesellschaft Waldbronn mbH, sowie in Tourist-Informationen und Kurverwaltungen der Touristikgemeinschaft Albtal Plus e.V. ist der Gesamtbetrag sofort in bar, mit Kreditkarte oder durch Zahlung mit EC-Karte zahlungsfällig.

4.2. Bei Zahlungen gegen Rechnungsstellung, die einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der KVG bedürfen, sowie bei Onlinebuchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungen, die 2 Wochen vor Leistungsbeginn erfolgen, sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung auf das angegebene Konto der KVG zahlungsfällig. Bei kürzeren Buchungen ist die Zahlung an die von der KVG in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Stelle vor Leistungsbeginn zu leisten.

a) Leistet der Gast nicht entsprechen den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl KVG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist KVG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 7 zu belasten, es sei denn, der Gast hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme

5. Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, der Leistungsart oder des Leistungsumfangs (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die KVG bis 3 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt €10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Gast bleibt es vorbehalten der KVG nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall hat der Gast nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

5.2. Umbuchungswünsche des Gastes, die später als 3 Werktage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Kündigung des Tagesreisevertrag gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der KVG zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung, ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die KVG zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§615 S.1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

b) Die KVG hat sich jedoch die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, welche die KVG durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Leistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast

7.1. Der Gast kann den Vertrag mit der KVG nach Vertragsabschluss bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

7.2. Bei einer Kündigung durch den Gast, die vom 14. Tag bis zum 3. Tag vor Leistungsbeginn erfolgt, wird seitens der KVG ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. €10,- berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche der KVG im Zusammenhang mit der Kündigung des Tagesreisevertrages abgilt. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der KVG nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. geringere Kosten entstanden ist. In diesem Fall hat der Gast nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.

7.3. Bei einer Kündigung die später als bis zum 3. Tag vor Leistungsbeginn erfolgt, bleibt der Vergütungsanspruch der KVG in vollem Umfange bestehen. Die KVG hat sich auf den Vergütungsanspruch lediglich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie Einnahmen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der für den Gast vorgesehenen vertragsgegenständlichen Leistungen erzielt oder zu erzielen böswillig unterlässt.

7.4. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienstleistungen

8. Obliegenheiten des Gastes

8.1. Der Gast ist verpflichtet, Mängel der vertraglichen Leistungen gegenüber der KVG bzw. der von ihr benannten Stellen oder Personen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt eine solche Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen aus vom Gast zu vertretenden Gründen und wäre eine Abhilfe durch die KVG möglich und für den Gast zumutbar gewesen, so entfallen Ansprüche des Gastes auf Minderung und Schadensersatz aufgrund solcher Mängel.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die zur ordnungsgemäßen Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen aktuellen und allgemeinen gesundheitlichen Verfassung zu überprüfen und hierzu gegebenenfalls vorher auch ärztlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

8.3. Soweit die Leistungserbringung eine Mitwirkung des Gastes, insbesondere auch hinsichtlich Kleidung und Ausrüstung voraussetzt, ist der Gast zu dieser Mitwirkung verpflichtet.

8.4. Der Gast hat Anweisungen des Personals im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nachzukommen, soweit diese objektiv zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und für den Gast zumutbar sind, insbesondere soweit die Befolgung solcher Anweisungen zur Vermeidung von Gefahren für Körper und Gesundheit des Gastes erforderlich sind.

8.5. Verstöße des Gastes gegen seine Obliegenheiten nach Ziff. 8.2 - 8.4 berechtigen die KVG, den Vertrag mit dem Gast ordentlich oder fristlos zu kündigen und ihn von der Leistungserbringung auszuschließen. Die von der KVG mit der Erbringung der Leistung beauftragten Personen sind insoweit bevollmächtigt, entsprechende Kündigungserklärungen abzugeben. Entsprechendes gilt, wenn der Gast die Leistungserbringung, andere Gäste, das Personal, die Einrichtung oder dritte Personen in einem solchen Umfang erheblich stört, dass eine sofortige fristlose Kündigung des Vertrages objektiv gerechtfertigt ist.

9. Haftung der KVG; Versicherungen

9.1. KVG haftet unbeschränkt, - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet - soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung der KVG beschränkt auf Schäden, die durch die KVG oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2. Die KVG haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von der KVG ursächlich oder mitursächlich war.

9.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten keine Versicherungen zu Gunsten des Gastes. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungserbringungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der KVG bzw. der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die KVG unverzüglich zu verständigen.

10.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes unberührt

11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KVG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann KVG nur am Sitz von KVG verklagen.

11.2. Für Klagen der KVG gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der KVG vereinbart.

11.3. Die vorstehenden Bestimmung gilt nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und der KVG anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

11.4. Die KVG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die KVG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die KVG verpflichtend würde, informiert die KVG den Gast hierüber in geeigneter Form. Die KVG weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

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Anbieter und Vertragspartner ist:

Kurverwaltungsgesellschaft mbH Waldbronn
Marktplatz 7, 76337 Waldbronn
E-Mail: kurverwaltung@waldbronn.de
Geschäftsführer: Christian Stalf
Amtsgericht Mannheim, HRB 360 345